Vor Beginn der Behandlung ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 EUR überschreiten werden.
Wartezeit:
8 Monate ( außer durch Unfall ).
Wartezeiterlass bei Vorlage eines Zahnärztlichen Zeugnisses.
Annahme/Leistungen bei fehlenden Zähne ( nicht ersetzte Zähne ):
Bei fehlenden Zähnen Erstattungshöchstgrenzen in den ersten Jahren
1 fehlender Zahn ohne Erschwerung
bei 2 fehlenden Zähnen
1. Jahr: 250 EUR
2. Jahr: 500 EUR
3. Jahr: 750 EUR
bei 3 fehlenden Zähnen
1. Jahr: 125 EUR
2. Jahr: 250 EUR
3. Jahr: 375 EUR
Keine Versicherungsmöglichkeit ab 4 fehlenden Zähnen.
Beiträge:
Ändern sich nach Altersstufe