Barmenia Zahn-Zusatzversicherung Tarif ZG - immer Günstig und hier Online

Tarif ZG Barmenia

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Mit der Zahn-Zusatzversicherung Tarif ZG bietet die Barmenia eine attraktive Zusatzversicherung für Gesetzlich Versicherte. Die Höhe der befundbezogenen Festzuschüsse beträgt 50 Prozent der für die Regelversorgung notwendigen Leistungen.
Die bisherigen Bonusregelungen bleiben Ihnen erhalten: Wenn Sie jedes Jahr zu einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen, können Sie bis zu 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung als Zuschuss erhalten. Wenn Sie eine andere Ausführung als die Regelversorgung mit Ihrem Zahnarzt besprechen, kann Ihr Eigenanteil allerdings beträchtlich steigen.

Die Zahnergänzungsversicherung (Tarif ZG) der Barmenia hat wieder einen Spitzenplatz! Nach den Bewertungen der Vergangenheit (FINANZtest 04/2007, FOCUS-MONEY 47/2005 und 33/2006 sowie Stern 11/2006 und FINANZtest 10/2005) nun erneut die Bestätigung durch FINANZtest mit der Note "sehr gut".

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Unterlagen

Leistungen

Zahnersatz einschließlich Implantate


85% für  inklusive Inlays der erstattungsfähigen Aufwendungen ("erstattungsfähige Aufwendungen" sind in der Regel der Rechnungsbetrag") zusammen mit der Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Haben Sie sich mit regelmäßigen Zahnarztbesuchen einen höheren Festzuschuss ("Bonusheft") als 50% erarbeitet, wird der über 50% hinausgehende Zuschuss nicht abgezogen, d.h. die höheren Leistungen der Gesetzlichen Kasse führt nicht zu einer geringeren Tarifleistung:
100% für Zahnersatz sind dann möglich

 

Inlays
85%
der erstattungsfähigen Aufwendungen zusammen mit der Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse

Wichtige Informationen

Vergleich AZ / ZG

Vor Beginn der Behandlung ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 EUR überschreiten werden.

 

Wartezeit:
8 Monate ( außer durch Unfall ).

Wartezeiterlass bei Vorlage eines Zahnärztlichen Zeugnisses.

 

Annahme/Leistungen bei fehlenden Zähne ( nicht ersetzte Zähne ):
Bei fehlenden Zähnen Erstattungshöchstgrenzen in den ersten Jahren

1 fehlender Zahn ohne Erschwerung

bei 2 fehlenden Zähnen

1. Jahr: 250 EUR

2. Jahr: 500 EUR

3. Jahr: 750 EUR
bei 3 fehlenden Zähnen

1. Jahr: 125 EUR

2. Jahr: 250 EUR

3. Jahr: 375 EUR

Keine Versicherungsmöglichkeit ab 4 fehlenden Zähnen.


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