Erstattungsbeispiel
Spezielle Beiträge für Personen in der Ausbildung bis 34 Jahre.
Nicht ersetzt werden z.B.
- Kosten einer ambulante Zahnbehandlung wie
- Füllungen
- Paradontosebehandlung etc.
Vorleistung/Voraussetzung:
Zahnärztliche Leistungen als GKV-Patient, d.h. wenn Ihnen Ihre Kasse z.B. einen Zuschuss gewährt bzw. Sie Kostenerstattung gewählt haben.
Gebührenordnung
Erstattungsfähig sind die Kosten nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen
Wartezeiten:
Acht Monate ( außer bei Unfall )
Bei Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses ( ...erhalten Sie auf Wunsch zum Antrag.. ) können die Wartezeiten entfallen.
Vorteile:
Keine Summenbegrenzungen.
Fehlende/ersetzte Zähne
Fehlen 2 und mehr Zähne, die nicht ersetzt sind oder sind 3 und mehr Zähne mit Zahnersatz versorgt, der älter als 10 Jahre ist, wird Ihnen ohne weitere Prüfung eine Leistungsstaffel angeboten.
Zahnärztliches Zeugnis:
Fehlen 5 und mehr Zähne, die nicht ersetzt sind oder sind 5 und mehr Zähne mit Zahnersatz versorgt, der älter als 10 Jahre ist, ist ein zahnärztliches Zeugnis gemäß erforderlich. Gleiches gilt, wenn 4 Zähne fehlen und gleichzeitig 4 Zähne mit älterem Zahnersatz versorgt sind.