Liegt der letzte Zahnarztbesuch länger als 3 Jahre zurück, ist grundsätzlich kein Zahnversicherungsschutz möglich.
Fehlt mehr als 1 Zahn, muss eine entsprechende Leistungseinschränkung (Zahnstaffel) vereinbart werden.
Eintrittsalter: Max. 65 Jahre
Summenstaffel in den ersten drei Jahren.
Die Besonderheit: keine Eintrittsaltersbegrenzung
Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre
Beachten Sie bei den Zahntarifen: ab 5 fehlenden Zähnen keine Möglichkeit!
Auch bei bevorstehender Behandlung ist ein Versicherungsschutz nicht möglich.
Sie befinden sich in einer zahnärztlichen Maßnahme oder diese wurde angeraten?
Erst nach abgeschlossener Behandlung ist die Stellung eines Antrag sinnvoll.
Tipp: Hinzunahme von praxis+ für Praxisgebühr etc.
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