Vorteil:
Sollten Sie sich für die Regelversorgung bei Ihrer Kasse entscheiden, leistet der Tarif MediDent zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse 100 Prozent.
Statt der Regelversorgung können Sie auch eine gleichartige (z. B. eine Verblendung einer Krone) oder andersartige Versorgung wählen (z.B. Implantat statt einer Brückenversorgung).
Gothaer MediDent erstattet zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse 70 bis 80 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten.
Mindestlaufzeit:
2 Jahre
Höchsteintrittsalter:
64 Jahre
Erstattungshöchstsätze:
In den ersten beiden Versicherungsjahren: 750 EUR
In den ersten drei Versicherungsjahren: 1.500 EUR
Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfall in den ersten drei Versicherungsjahren.
Leistungsbeispiel:
Fehlender Zahn
Kosten Wunschversorgung Implantat : 1.800 EUR
Kosten Regelversorgung : 546, 60
Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse : 273,30 ( 50% Festzuschuss ohne Bonusheft )
Ihr Eigenanteil ohne MediDent : 1526, 70 EUR
Erstattung MediDent : 986, 70 EUR ( in den ersten drei Versicherungsjahren gelten Höchstsätze )
Ihr Eigenanteil mit MediDent : 540,00 EUR
Besonderheiten
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Behandlungen sind nicht erstattungsfähig.
Unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse.
Fehlende Zähne
1 fehlender, noch nicht ersetzter Zahn: Annahme ohne Erschwerung
bis 3 fehlende, noch nicht ersetzte Zähne: Annahme, aber die erste Rechnung wird dann entsprechend gekürzt.
Ab 4 fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen:
Keine Versicherbarkeit gegeben Entfernte Weisheitszähne und Lückenschlüsse zählen nicht als fehlende Zähne
| Die günstigere Alternative: |
| Tarif KEZ Mehr |